Der Kirchenrat ist die verwaltende und vollziehende Behörde der Kirchgemeinde und wird jeweils für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt. Er ist zuständig für diverse Tätigkeiten in der Kirchgemeinde. Dazu gehören insbesondere folgende Aufgaben:
- Führung der Verwaltung der Kirchgemeinde
- Verantwortung über die gesetzeskonforme Verwendung der Steuergelder. Darunter fallen neben den Ausgaben für Besoldungen und Entschädigungen auch der Unterhalt der Immobilien und Mobilien.
- Vorbereitung der Geschäfte der Kirchgemeindeversammlung und Ausführung ihrer Beschlüsse
- Verantwortung für die Finanz-, Aufgaben- und Investitionsplanung sowie für den Voranschlag und das Jahresprogramm
- Verantwortung für die Jahresrechnung und den Jahresbericht
Zur Unterstützung seiner Geschäfte führt der Kirchenrat eine
» Geschäftsstelle und ein Sekretariat.